Versicherungen für Imker:innen
Die obligatorische Versicherung des Österreichischen Imkerbundes – das Wichtigste zuerst
Bitte jeden Bienenstand fotografieren, damit Schäden im Nachhinein besser nachgewiesen werden können!
Für wen gilt die obligatorische Versicherung?
Für Imker:innen aus den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien gilt die obligatorische Versicherung - automatisch über den ÖIB bei der Oberösterreichischen Versicherung.
Imker:innen in den Landesverbänden Burgenland, Oberösterreich und Tirol haben eigene Vertragspartner und müssen dort ihren Versicherungsschutz selbst abklären.
Die obligatorische Versicherung umfasst:
Sachschäden an Bienenvölkern
durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch, Felssturz, Hochwasser, Überschwemmung und Lawinenschäden, Einbruch, Vandalismus, Beraubung, Bären und Vergiftung. Bei Waschbären- und Spechtschäden ist eine genaue Auflistung der beschädigten Teile (Foto) erforderlich. Weiters gilt Versicherungsschutz bei Vergiftungsschäden durch Pflanzschutzmittelanwendungen.
Amerikanische Faulbrut:
Unter gewissen Voraussetzungen ist der Ausbruch der amerikanischen Faulbrut mitversichert. Eine Ablichtung der behördlichen Anordnung (Bescheid der Behörde) ist verpflichtend der Schadensmeldung beizulegen.
Betriebshaftpflicht
Betrieb, Haltung und Zucht von Bienen, Erzeugung und Handel mit Imkereiprodukten und Bienen. Diese Sparte ist sehr wichtig, für Besucher und Imker.
Transportversicherung AÖTB 2013
Auf Basis einer Jahrespauschalpolizze gelten Transporte von Bienen, Bienenkästen, Wabenbau, Honig und/oder Futtervorrat innerhalb Österreichs und Bayern mit jedem geeigneten Transportmittel (PKW, LKW) als versichert. Höchstentschädigung je Schadensfall: 1.000 Euro.
Rechtsschutz
im Zusammenhang mit versicherten Schadensfällen, Schadenersatz und Strafrechtsschutz
Schulbesuche und Ständeschau gelten als versichert
Events wie Zelt-, Scheunen- und Hüttenfeste müssen mit einer speziellen Veranstaltungshaftpflicht abgedeckt werden!
Was kostet die obligatorische Versicherung?
Die Prämie für Mitglieder aus Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien wird über den jeweiligen Landesverband eingehoben.
- bis 50 Bienenvölker: 10 € pro Jahr
- je weitere 50 Bienenvölker: 15 € pro Jahr
Zusatzversicherungen – sinnvoller Schutz nach Bedarf
Je nach Art und Umfang Ihrer Imkerei können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Anträge und Informationen erhalten Sie über Ihren Landesverband oder bei uns über unser Anfrageformular.
Die Versicherung entschädigt den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache, daher muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.
Antrag Zusatzversicherung downloadenVariante 1
Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahl mit fester Aufstellung, Pultständer, Bienenhaus samt Ausstattung sowie private Einrichtungsgegenstände können versichert werden.
Versicherungssumme: für 1.000 Euro beträgt die Prämie 6 Euro.
Je 500 Euro-Erhöhung der Entschädigungsleistung, steigt die Prämie um 3 Euro.
Variante 2
Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahl für die Wanderung, Wanderwagen, Pultständer und Freiaufstellung
Versicherungssumme: für 1.000 Euro beträgt die Prämie 8 Euro.
Je 500 Euro-Erhöhung der Entschädigungsleistung, steigt die Prämie um 4 Euro.
Schadensfall – so gehen Sie richtig vor
Damit Schäden rasch abgewickelt werden können, beachten Sie bitte folgende Schritte:
- Schadensformular ausfüllen
- Schaden fotografisch dokumentieren mit aussagekräftigen Bildern (vorher-nachher)
- Bestätigung durch den örtlichen Imkerverein einholen
- Schadensmeldung an den Landesverband übermitteln
- Bei Brand, Diebstahl oder Vandalismus zusätzlich eine Polizeianzeige beilegen
- Beschädigte Gegenstände bis zur Abwicklung aufbewahren
Gut abgesichert im Schadenfall
Höhere Entschädigungsgrenzen, zusätzliche Leistungen und klare
Vorgaben für die Dokumentation: Das ist für Imkernde jetzt wichtig.
Die Imkerversicherung des Österreichischen Imkerbundes wurde angepasst.
Bei Totalschäden an Bienen und Wabenbau sowie an Beuten mit drei oder vier Zargen wurde die Höchstentschädigung auf 150 Euro angehoben. Auch
Schäden infolge von Waldbränden sind gedeckt, wie sie im Sommer in Niederösterreich aufgetreten sind. Bei der Amerikanischen Faulbrut
gelten weiterhin klare Grenzen:
• Muss ein Bienenvolk vernichtet werden, werden unverändert 125 Euro pro Volk ersetzt.
• Für die Sanierung beträgt die Entschädigung 62,50 Euro pro Volk, höchstens jedoch für 15 Völker je Schadensfall.
• Der Bescheid über die Sperre muss der Schadenmeldung unbedingt beigelegt werden.
Neu mitversichert sind Schäden durch Specht oder Marder. Dafür werden 125 Euro pro Bienenvolk ersetzt, begrenzt auf zehn Bienenvölker
pro Versicherungsjahr. Bei Spechtschäden sind aussagekräftige Fotos der beschädigten Beute nötig. Um weitere Schäden zu vermeiden, sollte der Standort der Bienenstöcke nach Möglichkeit verlegt werden.
WICHTIGE HINWEISE
Der Standort der Bienenvölker sollte mit Blick auf Gefahren durch Hochwasser, Murenabgänge, Sturm oder Waldbrand sorgfältig gewählt werden. Ebenso wichtig ist die Sicherung auf Pultständern oder bei Freiaufstellung, etwa mit geeigneten Spanngurten und Abdeckungen.
Imkerinnen und Imker sollten ihre Bienenstände regelmäßig fotografieren und die Aufnahmen aufbewahren. Bei einer Schadenmeldung ist neben Bildern nach dem Ereignis unbedingt ein aussagekräftiges Vorherfoto mitzusenden.
Gerade nach Hochwasser oder Feuer lässt sich sonst oft nicht mehr nachvollziehen, was am Standort vorhanden war. Für eine rasche Bearbeitung müssen Schadenmeldungen vollständig und korrekt ausgefüllt sowie vom Obmann der Ortsgruppe und von einem Beauftragten des Landesverbandes
bestätigt werden. Unvollständige Meldungen können nicht endgültig bearbeitet werden.
Ergänzend bestehen eine
Rechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro
und eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 1.000.000 Euro.
ANTON REITINGER
Versicherungsbeauftragter des ÖIB,
+43 664 4766902, tonir@aon.at
SIMON KISLINGER
Versicherungsberater, +43 664
88648898, s.kislinger@ooev.at
Noch Fragen?
Bei Fragen zum Thema Versicherung für Imkerinnen und Imker wenden Sie sich gerne direkt an unseren Partner, Herrn Simon Kislinger, akad. Versicherungskaufmann der Oberösterreichischen Versicherung AG.
Er steht Ihnen kompetent für Auskünfte zur Verfügung.
Versicherungsberater
Simon Kislinger
Telefon: +43 664 88648898
E-Mail: s.kislinger@ooev.at
Website:
versich.at/berater
Die Höchstentschädigungssätze bei einem Schadensfall bei der Obligatorischen Versicherung des ÖIB:
- Bienen und Wabenbau € 150,-
- Beute (Bienenwohnung, Wabenbau, Ernte- sowie Futtervorrat € 150,-
- Volle Ernte (Honig) € 150,-
- Voller Futtervorrat € 40,-
Amerikanische Faulbrut:
(auf 15 Völker beschränkt)
- Völker vernichtet € 125,00
- Völker saniert € 62,50
Belegstellen:
-
Vatervölker (Bienen, Völker)
€ 150,- - Königin des Vatervolkes € 60,-
- Königin des Vatervolkes € 60,-
- Königin des Vatervolkes € 60,-
- Schutzkasten (spezieller Schutz des darin befindlichen Begattungskästchens)
Auf der Belegstelle und am eigenen Bienenstand:
- Begattungskästchen € 25,00
- Königin € 25,-
Specht & Marder
- Völker vernichtet € 125,00
- Völker saniert € 62,50
Transport
-
Transport von Bienen, Bienenkästen, Wabenbau, Honig- und Futtervorrat innerhalb Österreichs und Bayern
Je Imkereibetrieb wird max. ein Transport-Versicherungsfall pro Versicherungsjahr entschädigt. € 1.000,00
Entschädigungsrichtlinie der
Obligatorischen OÖ-Versicherung des ÖIB
Wie wird im Schadenfall abgerechnet? Schadenbeispiele.
Unwetter, Standort & Eigenverantwortung
Extreme Wetterereignisse nehmen zu und führen vermehrt zu Schäden an Bienenvölkern. Eine sachgerechte Aufstellung hilft, Schäden zu vermeiden und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Bitte jeden Bienenstand vor einem Schadensfall fotografieren, damit Schäden später besser nachgewiesen werden können.
Bitte achten Sie auf:
stabile und gesicherte Aufstellung der Völker
ausreichenden Wind- und Wetterschutz
erhöhte Vorsicht bei Standplätzen an Gewässern
rasche Dokumentation im Schadensfall, wenn möglich innerhalb einer Woche
