- Aus- und Weiterbildung, Beratungsdienst (55-01)
- Netzwerkstelle Biene Österreich (55-03)
- Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel (55-02)
- Investitionen im Imkereisektor (55-04)
- Unterstützung von Analyselabors (55-06)
- Bienenzucht (Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Vatervölker, künstliche Besamung) (55-05)
- Angewandte Forschung und Innovation in der Imkerei (55-07)
- Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung (55-08)
Die Sonderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2027. Mit den seitens der Europäischen Union genehmigten Kofinanzierungsmitteln stehen jährlich rund 2,95 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln für Imkerinnen und Imker zur Verfügung.