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Versicherungen für Imker:innen

Die obligatorische Versicherung des Österreichischen Imkerbundes – das Wichtigste zuerst

Bitte jeden Bienenstand fotografieren, damit Schäden im Nachhinein besser nachgewiesen werden können!

 Für wen gilt die obligatorische Versicherung?

Für Imker:innen aus den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien gilt die obligatorische Versicherung - automatisch über den ÖIB bei der Oberösterreichischen Versicherung.

Imker:innen in den Landesverbänden Burgenland, Oberösterreich und Tirol haben eigene Vertragspartner und müssen dort ihren Versicherungsschutz selbst abklären.

Die obligatorische Versicherung umfasst:

Sachschäden an Bienenvölkern 

durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch, Felssturz, Hochwasser, Überschwemmung und Lawinenschäden, Einbruch, Vandalismus, Beraubung, Bären und Vergiftung. Bei Waschbären- und Spechtschäden ist eine genaue Auflistung der beschädigten Teile (Foto) erforderlich. Weiters gilt Versicherungsschutz bei Vergiftungsschäden durch Pflanzschutzmittelanwendungen.

Amerikanische Faulbrut:

Unter gewissen Voraussetzungen ist der Ausbruch der amerikanischen Faulbrut mitversichert. Eine Ablichtung der behördlichen Anordnung (Bescheid der Behörde) ist verpflichtend der Schadensmeldung beizulegen.

Betriebshaftpflicht

Betrieb, Haltung und Zucht von Bienen, Erzeugung und Handel mit Imkereiprodukten und Bienen. Diese Sparte ist sehr wichtig, für Besucher und Imker.

Transportversicherung AÖTB 2013

Auf Basis einer Jahrespauschalpolizze gelten Transporte von Bienen, Bienenkästen, Wabenbau, Honig und/oder Futtervorrat innerhalb Österreichs und Bayern mit jedem geeigneten Transportmittel (PKW, LKW) als versichert. Höchstentschädigung je Schadensfall: 1.000 Euro.

Rechtsschutz

im Zusammenhang mit versicherten Schadensfällen, Schadenersatz und Strafrechtsschutz

Schulbesuche und Ständeschau gelten als versichert

Events wie Zelt-, Scheunen- und Hüttenfeste müssen mit einer speziellen Veranstaltungshaftpflicht abgedeckt werden!

Was kostet die obligatorische Versicherung?


Die Prämie für Mitglieder aus Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien wird über den jeweiligen Landesverband eingehoben. 

  • bis 50 Bienenvölker: 10 € pro Jahr
  • je weitere 50 Bienenvölker: 15 € pro Jahr

Zusatzversicherungen – sinnvoller Schutz nach Bedarf

Je nach Art und Umfang Ihrer Imkerei können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Anträge und Informationen erhalten Sie über Ihren Landesverband oder bei uns über unser Anfrageformular.


Die Versicherung entschädigt den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache, daher muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.

 Antrag Zusatzversicherung       downloaden 

Variante 1

Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahl mit fester Aufstellung, Pultständer, Bienenhaus samt Ausstattung sowie private Einrichtungsgegenstände können versichert werden.


Versicherungssumme: für 1.000 Euro beträgt die Prämie 6 Euro. 
Je 500 Euro-Erhöhung der Entschädigungsleistung, steigt die Prämie um 3 Euro.

Variante 2

Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahl für die Wanderung, Wanderwagen, Pultständer und Freiaufstellung


Versicherungssumme: für 1.000 Euro beträgt die Prämie 8 Euro.

Je 500 Euro-Erhöhung der Entschädigungsleistung, steigt die Prämie um 4 Euro.

Versicherungs-beauftragter des ÖIB

Anton Reitinger

  Telefon: +43 664 4766902

  E-Mail: tonir@aon.at

Schadensfall – so gehen Sie richtig vor

Damit Schäden rasch abgewickelt werden können, beachten Sie bitte folgende Schritte:

  1. Schadensformular ausfüllen
  2. Schaden fotografisch dokumentieren
  3. Bestätigung durch den örtlichen Imkerverein einholen
  4. Schadensmeldung an den Landesverband übermitteln
  5. Bei Brand, Diebstahl oder Vandalismus zusätzlich eine Polizeianzeige beilegen
  6. Beschädigte Gegenstände bis zur Abwicklung aufbewahren


 Schadenanzeige Österr. Imkerbund  downloaden   Entschädigungsrichtlinie neu 2025                  downloaden  Antrag Zusatzversicherung       downloaden 

Noch Fragen?


Bei Fragen zum Thema Versicherung für Imkerinnen und Imker wenden Sie sich gerne direkt an unseren Partner, Herrn Simon Kislinger, akad. Versicherungskaufmann der Oberösterreichischen Versicherung AG. 

Er steht Ihnen kompetent für Auskünfte zur Verfügung.

Versicherungsberater

Simon Kislinger

  Telefon: +43 664 88648898

  E-Mail: s.kislinger@ooev.at
 Website: versich.at/berater

Die Höchstentschädigungssätze bei einem Schadensfall bei der Obligatorischen Versicherung des ÖIB:

  • Bienen und Wabenbau  € 150,-
  • Beute (Bienenwohnung, Wabenbau, Ernte- sowie Futtervorrat  € 150,-
  • Volle Ernte (Honig)  € 150,-
  • Voller Futtervorrat € 40,-

Amerikanische Faulbrut:

(auf 15 Völker beschränkt)

  • Völker vernichtet € 125,00
  • Völker saniert € 62,50

Belegstellen:

  • Vatervölker (Bienen, Völker) 
    € 150,-
  • Königin des Vatervolkes € 60,-
  • Königin des Vatervolkes € 60,-
  • Königin des Vatervolkes € 60,-
  • Schutzkasten (spezieller Schutz des darin befindlichen Begattungskästchens)

Auf der Belegstelle und am eigenen Bienenstand:

  • Begattungskästchen € 25,00
  • Königin  € 25,-

Specht & Marder

  • Völker vernichtet € 125,00
  • Völker saniert € 62,50

Transport

  • Transport von Bienen, Bienenkästen, Wabenbau, Honig- und Futtervorrat innerhalb Österreichs und Bayern
    Je Imkereibetrieb wird max. ein Transport-Versicherungsfall pro Versicherungsjahr entschädigt.
    € 1.000,00

Entschädigungsrichtlinie der 

Obligatorischen OÖ-Versicherung des ÖIB

Wie wird im Schadenfall abgerechnet? Schadenbeispiele.

Richtlinie ansehen 

Unwetter, Standort & Eigenverantwortung

Extreme Wetterereignisse nehmen zu und führen vermehrt zu Schäden an Bienenvölkern. Eine sachgerechte Aufstellung hilft, Schäden zu vermeiden und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Bitte jeden Bienenstand vor einem Schadensfall fotografieren, damit Schäden später besser nachgewiesen werden können.

Bitte achten Sie auf:

stabile und gesicherte Aufstellung der Völker

ausreichenden Wind- und Wetterschutz

erhöhte Vorsicht bei Standplätzen an Gewässern

rasche Dokumentation im Schadensfall, wenn möglich innerhalb einer Woche